Mont Saint-Michel

Erbschaftsfundraising

Was ist Erbschaftsfundraising?

Aus diesen Gründen sollten sich Kirchengemeinden mit Erbschaftsfundraising befassen

Seit jeher bedenken Menschen die Kirche mit großzügigen Spenden.

Schenkungen zu Lebzeiten oder testamentarische Verfügungen sollen das fördern, was ihnen besonders am Herzen liegt: eine Gesellschaft, die auf christlichen Werten und Überzeugungen basiert. Neben der eigenen festen Verankerung im christlichen Glauben braucht es noch etwas anderes: Eine enge, oft Jahrzehnte lang gewachsene Bindung an die Institution Kirche oder an die Kirchengemeinde. Sowie das tiefe Vertrauen, dass die Schenkung oder das Vermächtnis bei ihr in guten Händen ist.

Manch potentieller Erblasser überprüft bereits zu Lebzeiten, wie eine Einrichtung oder Institution mit einer Schenkung umgeht. Eine Großspende kann also eine Vorstufe zu einer geplanten testamentarischen Verfügung sein.

Doch wann immer es im Fundraising ums Erben oder Vererben geht, betritt Kirche dünnes Eis.

Für viele Menschen handelt es sich bei Erbschaften um eine so persönliche Angelegenheit, dass sie ihre Gedanken nicht mit anderen Menschen teilen und nicht aktiv darauf angesprochen werden möchten. Erbschaften sind immer noch ein Tabuthema. Schließlich hat Erben und Vererben immer mit dem Tod eines Angehörigen oder dem eigenen Ableben zu tun. Darüber möchten viele nicht sprechen oder auch nur nachdenken.

Was kann Fundraising also in diesem Zusammenhang bewirken?

Kann eine Kirchengemeinde Großspenden, Erbschaften und Vermächtnisse überhaupt aktiv einwerben? Und wie kann sie sich verhalten, um nicht in den Ruf der Erbschleicherei zu kommen?

Kirchengemeinden befinden sich schnell in einer Zwickmühle. Ausgerechnet Pfarrerin oder Pfarrer, der Gemeindemitglieder besonderes Vertrauen entgegenbringen sind als Ansprechpartner für Erbangelegenheiten denkbar ungeeignet. Undenkbar wäre, dass ein seelsorgerliches Gespräch am Krankenbett mit Hinweisen auf ein mögliches Vermächtnis zugunsten der Kirchengemeinde verbunden wird. Mit gutem Grund fordern daher die Landeskirchen die strikte Trennung von Seelsorge einerseits und Gesprächen oder Aktivitäten rund um das Thema Erbschaften andererseits.

Ein Ausweg kann darin bestehen, dass Kirchengemeinden eine vertrauenswürdige Person, zum Verantwortlichen für Erbschaftsfragen ernennen. So kann ein Gemeindemitglied zwar von sich aus der Pfarrerin oder dem Pfarrer seine Gedanken zur Regelung des Nachlasses mitteilen. Sie oder er wird das Mitglied dann jedoch an die beauftragte Person verweisen.

Bei dem gesamten Themenkomplex handelt es sich um ein hochsensibles Feld. Ein aktives Einwerben von Vermächtnissen oder Erbschaften gerade in Kirchengemeinden erscheint unpassend. Wir meinen, dass eine Kirchengemeinde lediglich passive Angebote machen sollte.

Zum Beispiel das Angebot, Informationen anzufordern, sich zu einem selbst gewählten Zeitpunkt in der individuell benötigten Zeit mit dem Thema zu beschäftigen, eventuell ein persönliches Gespräch dazu zu führen. Fundraising-Aktivitäten von Kirchengemeinden in Bezug auf Erbschaften können unseres Erachtens nur den Boden für solche Zuwendungen bereiten.

Unterstützung durch Ihre Landeskirche

Dabei benötigen Kirchengemeinden fast zwingend die Unterstützung ihrer Landeskirche. Einige Landeskirchen und Diakonische Werke haben eigenständige Programme zur Förderung des Erbschaftsmarketings erarbeitet. Informieren Sie sich dazu in Ihrer Kirche. Die Ansprechpersonen für Fundraising helfen Ihnen kompetent weiter.

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Die Initiative "Was bleibt." ist mit einer eigenen Präsenz im Internet vertreten. Dort finden Sie alle detaillierten Informationen.

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