Holzboot spiegelt sich im Wasser

Ethische Grundsätze für kirchliches Fundraising

Ein Beispiel aus dem Norden

Die Bremische Evangelische Kirche und die Evangelisch-lutherische Kirche in Oldenburg haben eigene ethische Grundsätze entwickelt. Diese werden in der Fundraising-Praxis uneingeschränkt angewandt. Auch wenn diese Grundsätze aus dem Norden der Republik stammen, so arbeiten alle Landeskirchen im Fundraising auf der Grundlage ähnlicher festgeschriebener oder in der Praxis entwickelter Statuten.

Alle ethischen Grundsätze der kirchlichen Arbeit gelten auch für das kirchliche Fundraising. 

Zweck und Ziel des kirchlichen Fundraisings ist die Förderung kirchlicher und diakonischer Arbeit. Alle eingeworbenen Mittel werden zweckgemäß verwendet. Wir sind aufmerksam, wann von wem und aus welchen Quellen wir Geld und Unterstützung annehmen. Die Spende muss in Ihrer Intention zum kirchlichen Anliegen passen.

Wir achten die Menschen.

Wer spendet, stiftet oder vererbt, handelt freiwillig. Seinem artikulierten oder vermuteten Willen gebührt hohe Achtung. Jedes manipulative oder drängende Vorgehen oder das Ausüben moralischen Drucks verbietet sich von selbst. Die Höhe des Beitrags ist nicht ausschlaggebend für unsere Achtung und Wertschätzung. Auch für Leistungen, für die wir eine Gegenleistung vereinbaren, sind wir dankbar.

Wir wahren die Würde der Begünstigten.

Wir sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet, das von der Würde eines jeden Menschen ausgeht. Menschen in Notlagen dürfen nicht für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung instrumentalisiert werden. 

Wir verpflichten uns der wahrheitsgemäßen Darstellung. 

Spendenzwecke und Stiftungsanliegen werden stets wahrheitsgemäß beschrieben.

Wir handeln nach Recht und Gesetz.

Kirchliches Fundraising erfolgt im Rahmender geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze und Bestimmungen. Insbesondere Bestimmungen des kirchlichen Datenschutzes werden genau eingehalten. Spender- oder Mitgliederlisten werden nicht verkauft, Kenntnisse über Personen nur unter Wahrung der Interessen der Betroffenen und mit ihrer Zustimmung eingesetzt.

Wir setzen die uns anvertrauten Mittel wirtschaftlich ein.

Der Kirche anvertraute Mittel, insbesondere freiwillige und zusätzliche Gaben, werden effektiv und effizient eingesetzt, um mit den Gaben möglichst viel Nutzen zu stiften. Spenden, Schenkungen, Stiftungsmittel, Nachlassspenden und Zuschüsse werden nur zum vereinbarten oder in der Satzung festgelegten Zweck verwendet. Wir sind dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet.

Wir geben offen und ehrlich Auskunft.

Die Buchführung erfolgt ordnungsgemäß. Über den Einsatz der Mittel wird regelmäßig Rechnung gelegt. Die Rechnungslegung unterliegt einer unabhängigen Prüfung. Spenderinnen und Spender erhalten zeitnah und nachvollziehbar Aufschluss über die Verwendung der Mittel. Sofern wir für die Durchführung von Fundraising-Aktionen Dienstleister in Anspruch nehmen, geschieht dies auf Basis einer fest vereinbarten Vergütung, die sich nicht überwiegend prozentual an den eingeworbenen Mitteln orientiert.

 

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Eine Zusammenstellung verschiedener Orientierungshilfen auf den Seiten des Fundraiser-Magazins.

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