Lampe vor Holzwand

Einverständniserklärungen für Fotos und Videos

Sichern Sie sich die Nutzungsrechte für Ihre Medien

Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen benötigen gute Fotos und Videos für ihre Fundraising-Medien. Spendenaufrufe oder Dokumentationen auf Websites, in Magazinen oder auf Social Media Kanälen ohne Menschen sind undenkbar.

Im Alltag geschieht es oft, dass angefertigte Medien ohne Rücksprache mit den abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Ob dies geht oder nicht, das ist ein sehr komplexes Feld und kann an dieser Stelle nicht abgebildet werden. Viele Fälle in der Praxis können nur individuell beantwortet werden. Ein "kommt drauf an" würde hier nicht helfen. Die nachfolgenden Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Fragen stets an die zuständige Stelle für Datenschutz oder medienkundige Jurist*innen aus Ihrem Umfeld.

Durch die DSGVO als auch die DSG-EKD hat sich im Prinzip nicht viel geändert: Abgebildete erkennbare Personen müssen ihre aktive Einverständnis geben, wenn ein Foto oder Video angefertigt und veröffentlicht werden soll. Pauschale Einverständniserklärungen sind auch weiterhin nicht gültig.

Beispiel: Bei Aufnahme eines Kinds in die Kita werden Eltern gebeten, eine pauschale Fotoerlaubnis zu unterschreiben. Dies gilt nicht.

Achten Sie stets auf die Freigabe von Medien für ein bestimmtes Ereignis oder einen definierbaren Grund. Hinzu kommt die Freigabe der Kanäle, in denen die Medien veröffentlicht werden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand, wenn Sie diese Regelung ernst nehmen.

Wenn Sie sich tiefer einlesen möchten, dann nutzen Sie diese Literaturempfehlung.

Eine mögliche Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von Medien enthält folgendes Elemente:

Kontaktdaten

Kontaktdaten der abgebildeten volljährigen Person sowie bei Minderjährigen die Daten der Sorgeberechtigten oder Betreuer*in.
Bei den Sorgeberechtigten sind im Zweifelsfall beide Unterschriften einzuholen.

  • Vorname und Name
  • Anschrift
  • E-Mail (freiwillig)
  • Telefon (freiwillig)

 

Erklärung der Einverständnis

Möglicher Text:
Hiermit erkläre ich meine Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos und/oder Videos von folgender Veranstaltung/andere Begründung:

(konkreter Grund der Aufnahme, z.B. Goldene Konfirmation) am (Datum)

Auf diesen Fotos bin ich zu sehen und zu erkennen.

Freigabe der Kanäle

Ich gestatte die Nutzung auf folgenden Kanälen der Ev. Kirchengemeinde Musterstadt/des Diakonischen Werks Musterstadt sowie des Ev. Dekanats Musterkreis:

  • Print-Veröffentlichungen (Flyer, Gemeindebrief, Plakat, ...)
  • auf den Websites der oben genannten Organisationen
  • auf einem Social Media Profil der oben genannten Organisationen

Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen.

Erklärung zur Speicherung

Möglicher Text:
Ich bin damit einverstanden, dass die notwendigen Daten maschinell gespeichert und verarbeitet werden. Die erfassten Daten werden ausschließlich für Zwecke der oben genannten Organisationen verwendet. Ich bin damit einverstanden, dass die Fotos oder Videos ebenso zur journalistischen Berichterstattung verwendet werden.

Ich behalte mir das Recht vor, der zukünftigen Veröffentlichung meiner Bilder und Videos im Internet jederzeit zu widersprechen. Die oben genannten Organisationen werden im Falle eines Widerspruchs das Bild bzw. das Video zeitnah aus dem von ihr verantworteten Bereich im Internet.

Unterschrift und Datum

Fotohinweise auf Veranstaltungen

Durch die Einführung der DSGVO sind viele Rechtsfälle noch gar nicht prozessiert worden und es fehlen grundlegende Urteile. Viele Organisationen lösen ihre Anfragen daher oft pragmatisch. Eine aktuell oft durchgeführte Lösung für Veranstaltungen sind Aushänge mit Hinweisen auf die Foto- und Videoaufzeichnungen.

Teilnehmende müssen auf Veranstaltungen über Zwecke der Nutzung der Medien sowie über ihre Rechte belehrt werden (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f., 13 DSGVO), um Datenschutzverstöße und Schadensersatzpflichten nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu vermeiden. Bislang ist dies aber auch nur eine Übergangslösung. Solche Hinweise können Sie mit Generatoren im Internet auf Ihre Zwecke personalisieren.

 

Handreichung durch den Datenschutzbeauftragten

Stand: 10.12.2020

Der Datenschutzbeauftragte der EKD bietet ein Whitepaper für den Umgang mit Fotos zum Download an.

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DSGVO statt kirchlicher Datenschutz. Eine Praxishilfe aus Westfalen.

Lesen Sie den Artikel dazu.

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