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Datenschutz im Fundraising

Immer im Sinne des Spenders

Zum Start der Europäischen Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 ist gleichzeitig die Datenschutzverordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland in einer neuen Form in Kraft getreten.

Alle kirchlichen Institutionen, Kirchengemeinden, Dekanate, Kirchenkreise und kirchliche Stiftungen innerhalb der evangelischen Kirche unterliegen dem kirchlichen Datenschutz. Das Datenschutzgesetz der EKD ist in vielen Fällen identisch mit der DSGVO. Es unterscheidet sich jedoch an entscheidenden Stellen.

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD informiert auf eigenen Seiten über die Anwendungsbereiche und stellt Material zur Verfügung. Gleichzeitig ist er als "oberster Datenschützer" für die Überwachung und Einhaltung des Gesetzes verantwortlich.

Fundraising und Datenschutz gehören zusammen

Das kirchliche Meldewesen, die Verbindung mit Daten über Spenderinnen und Spender oder das Impressum auf der Website: Überall müssen die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden. Wir versuchen, Sie mit neuen Entwicklungen, Verordnungen und Praxistipps zu versorgen. Auf jeden Fall verweisen wir auf die Website des Datenschutzbeauftragten der EKD. Tragen Sie sich dort für den E-Mail Newsletter ein.Somit bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

Bitte holen Sie in jedem Fall stets die Hilfe einer kompetenten Fachperson hinzu, wenn Sie Datenschutzthemen bearbeiten.

Kurz erklärt

Weitergehende Informationen

legal - illegal

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Rechtliche Fragen im Fundraising

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