Andacht in der Johannes-Kirchengemeinde Hattingen

Erbrecht

Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Was habe ich zu vererben? – Vermögensstatus

Mit einer Aufstellung über das Vermögen kann erkannt werden, was zu vererben ist. In der Aufstellung sollte unterschieden werden zwischen:

  • Immobilien
  • Finanzvermögen, Wertpapiere, Bankkonten
  • Lebensversicherung
  • Sammlungen / Familienschmuck
  • Hausrat
  • Persönliche Dokumente – Wer soll eines Tages Zugang dazu haben?
  • Schulden – Ist das Vermögen überschuldet?
  • Vermögen im Inland / im Ausland – Erbrecht im Ausland hat möglicherweise andere Rechtsfolgen als im Inland

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

In welcher familiären Situation lebe ich? Diese Frage hilft zu klären, wer die gesetzlichen Erben sind. Bestehen möglicherweise Pflichtteilsrechte? Wenn keine nähere Familie vorhanden ist, wer erbt dann? Wer darf dann erben?

  • Struktur der Familie
  • Ehepartner, Ehevertrag / Erbvertrag?
  • Kinder / Enkel
  • Lebenspartner
  • Patchwork - Familie
  • Patenkinder
  • Andere / Gemeinnützige Organisation

Vermögensnachfolgestrategien: Gebe ich jetzt schon etwas weiter oder erst später?

Wie umfangreich muss das Vermögen zur eigenen Absicherung sein? Was benötigt eine Familie? Sollte man schon vor dem Tode etwas hergeben? Welche steuerrechtlichen Folgen sind damit verbunden?

  • „Mit warmer Hand“ – vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten
  • „Mit kalter Hand“ – nach dem Tode
  • Eigene Absicherung, die des Partners oder der Partnerin; Erblasserinteressen, hohes Alter, Pflegekosten
  • Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer

Wie wollen Sie damit umgehen?

Wie kann man sich daran trauen, ein Testament zu errichten? Wer kann helfen?

  • Suche nach einem Gespräch, ggf. Beratung durch Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater
  • Gespräch mit der Partnerin, dem Partner, den Kindern. Offenheit erhöht Akzeptanz der Überlegungen und Regelungen
  • Das Testament sollt beim Amtsgericht hinterlegt werden.
  • Gibt es Vollmachten über den Tod hinaus?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
  • Man sollte rechtzeitig damit anfangen. Keiner ist zu jung dafür

Das Testament sollte alle 3-5 Jahre überprüft werden.
 

Gestaltung eines Testaments

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