Matching Funds

Matching Funds im Fundraising

Den Anreiz zum Spenden steigern

Ein Matching Fund ist ein Fundraising-Instrument, das die Motivation zum Spenden deutlich erhöhen kann. Konkret bedeutet dies: Spenden werden von Dritten aufgestockt oder bonifiziert. Dieser Dritte können Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmen oder Landeskirchen sein. Matching Funds wurden bereits in einigen Landeskirchen eingesetzt, zum Beispiel in der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau und der Hannoverschen Landeskirche.

Das Prinzip des Matching Funds ist einfach.

Ein Dritter sagt zu, dass im Rahmen eines Projekts oder allgemein eingehende Spenden durch einen bestimmten Faktor erhöht werden. Werden mehr Spenden gesammelt, so kommen auch mehr Bonifizierungen hinzu. Die Förderzusage des Dritten kann auch zeitlich oder über die Summe gedeckelt werden. Ein Matching Fund hat damit für potentielle Spenderinnen und Spender als auch für die Stiftung eine motivierende Wirkung: Die Spende ist mehr Wert.

Ein Matching Fund führt meist dazu, dass die benötigten Eigenmittel zur Realisierung eines Projekts schneller aufgebracht werden. Sobald ein Matching Fund zugesagt ist, sollte diese Information in der Spendenwerbung und der Öffentlichkeitsarbeit prominent platziert werden.

Matching Funds können grundsätzlich auch von Privatpersonen ausgelobt werden.

Überlegen Sie zum Beispiel bei einem größeren Spendenprojekt, ob es im Umfeld der Kirchengemeinde vermögende Personen gibt, die sich alleine oder als Gruppe für das Projekt und für einen Matching Fund begeistern können. Gewinnen Sie diese Personen in einem gut vorbereiteten persönlichen Gespräch für diese Idee.

 

Formen von Matching Funds:

  • Eine Stiftung gewährt einen Zuschuss von 5.000 Euro und wendet nochmals 5.000 Euro zu, sofern Privatspenden in Höhe von ebenfalls 5.000 Euro bis zu einem bestimmten Stichtag eingehen (Einnahmen insgesamt: 15.000 Euro).
  • Eine Stiftung gewährt ein Darlehen in Höhe von 30.000 Euro und erlässt die Rückzahlung in dem Maße wie Spenden eingehen. Werden Spenden in Höhe von 30.000 Euro eingeworben, so wandelt die Stiftung das Darlehen in einen Zuschuss um (Einnahmen insgesam: 60.000 Euro).
  • Eine Landeskirche bonifiziert Spenden, die auf Gemeindeebene eingegangen sind.

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